Land

Aktualisierung der Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg)

 

Auf der Basis des Zielbildes und entsprechender Maßnahmen (2.2.14 und 5.1.5) der Radverkehrsstrategie 2030 beginnt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) mit der Aktualisierung der Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr im Land Brandenburg (HBR Brandenburg). Dieser viel beachtete und praktikable Leitfaden befördert die Vereinheitlichung der Radverkehrswegweisung und bedarf aufgrund des Standes (Oktober 2008) nunmehr einer Aktualisierung. Gesetzliche, regeltechnische und finanzielle Rahmenbedingungen haben sich verändert, die in zahlreichen Landkreisen realisierte Knotenpunktwegweisung ist in das Praxiswerk zu integrieren. Zudem wurde auf eine stärkere Berücksichtigung des Alltagsverkehrs und eine zweisprachige Beschilderung im sorbisch-wendischen Siedlungsgebiet hingewiesen.

Ziele der Neuauflage der HBR Brandenburg sind die Berücksichtigung neuer Entwicklungen, Anforderungen und Rahmenbedingungen im Bereich der Beschilderung von Radwegen, die Unterstützung einer intuitiven, verständlichen und zielorientierten Radwegweisung sowie die Ableitung von Empfehlungen für die Umsetzenden.

Der Bearbeitungsprozess wird von einer Projektgruppe begleitet, unter Beteiligung der Geschäftsstelle der AGFK Brandenburg. Ein Auftaktgespräch erfolgte am 17. Juli 2024. Es ist vorgesehen, die Neuauflage im Sommer des kommenden Jahres 2025 zu veröffentlichen.

Die HBR Brandenburg von 2008 kann hier eingesehen werden: HBR BB 2008 gesamt-min

 

Zielwegweisung mit Routenorientierung am Templiner See in der Landeshauptstadt Potsdam (Foto: Torsten Wolter, AGFK BB)

 

Fortschreibung des Leitfadens für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg (OD-Leitfaden)

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat die Fortschreibung des Leitfadens für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten im Land Brandenburg 2011 beauftragt.

Die unterschiedlichen Nutzergruppen sind neben dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg auch die Landkreise, Städte und Gemeinden in Brandenburg sowie Ingenieurbüros, die im Auftrag der öffentlichen Hand die Planungen von Ortsdurchfahrten durchführen.

Als erstes werden im Hinblick auf die Inhalte und Gestaltung, aber auch die Akzeptanz des neuen OD-Leitfadens Erfahrungen mit dem aktuellen OD-Leitfaden 2011 erfasst und analysiert (z. B. Anwendungsfälle, Konflikte, Zufriedenheit, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge). Dazu wurde im Frühjahr 2024 eine Befragung von beteiligten Organisationen der Landesverwaltung sowie von relevanten Interessenverbänden, so auch der AGFK Brandenburg, durchgeführt und ausgewertet.

Der OD-Leitfaden 2011 ist hier zu finden: OD-Leitfaden 2011_Stand März 2012

 

Foto: Ortsdurchfahrt B 2 in Gartz (Oder); Quelle: Amt Gartz

 

Radnetz Brandenburg

 

Durchgehende Radverkehrsverbindungen sind die Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen häufiger, sicher und mit Freude im Land Bran­denburg mit dem Fahrrad unterwegs sind. Das baulastträgerübergreifende „Radnetz Branden­burg“ verbindet künftig über eine große Band­breite an Infrastrukturen die wichtigsten Ziele im Land und stellt die Anbindung an die be­nachbarten Länder sicher.

 

Konzeption eines Zielnetzes

Mit dem „Radnetz Brandenburg“ wird ein Konzept für ein umfassendes und komfortabel befahrbares Wegenetz für den Alltagsverkehr – unter Einbezug der touristischen Radrouten – erstellt. Das Konzept soll dazu dienen, in den kommenden Jahren eine neue Grundlage für die Bedarfsplanung zu haben, die Prozesse zur Priorisierung und Umsetzung unter den Baulastträgern zu optimieren sowie sukzessive vorhandene Infrastrukturen zu ertüchtigen und vor allem Netzlücken zu schließen. Mit dem Konzept sollen im Ergebnis durchgängige Radverkehrsverbindungen und somit die Grundlage für eine zukünftige flächendeckende Erschließung des Landes Brandenburg mit Infrastruktur für den Radverkehr geschaffen werden.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat im Dezember 2023 die externen Dienstleister Rambøll Deutschland GmbH und FixMyCity GmbH beauftragt, bis Ende 2024 ein Konzept für ein baulastträgerübergreifendes Radnetz zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Radnetz Brandenburg erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, insbesondere den Landkreisen und kreisfreien Städten, um die Belange aller Baulastträger bei der Konzeptionierung zu berücksichtigen.

Zuerst werden Quellen und Ziele des Alltagsradverkehrs identifiziert und in einem Luftliniennetz miteinander verknüpft. Diese orien­tieren sich zum Beispiel an den Ober- und Mittelzentren, den Grundfunktionalen Schwerpunkten, Bahnhöfen und weiteren regionalen Schwerpunkten, wie beispielsweise wichtige touristische Destinationen.

In einem nächsten Schritt wird ein Zielnetz entwickelt, in dem das Luftliniennetz auf das bestehende Wegenetz umgelegt wird und so auch wichtige Lückenschlüsse identifiziert werden. Dabei werden auch weitere wichtige Standorte wie zum Beispiel Schulen und Versorgungsstandorte berücksichtigt. Die Konzeption betrachtet grundsätzlich alle bestehenden Infrastrukturen und Wegeverbin­dungen, unter anderem straßenbegleitende und selbständige Radwege, Wirtschaftswege, touristische Radrouten und innerörtliche Straßen. So weit wie möglich wird auf die vorhandene Infrastruktur zurückgegriffen. Die Konzeption des „Radnetz Brandenburg“ ist eine zentrale Maßnahme der im Mai 2023 vom Kabinett beschlossenen Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg und auch Bestandteil des Mobilitätsgesetztes des Landes Brandenburg.

Textquelle: MIL Brandenburg

 

Foto: Radwegbrücke Zernsee zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Werder (Havel) kurz vor Inbetriebnahme (Torsten Wolter, AGFK BB)

 

 

Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg

 

Das Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg (kurz: BbgMobG) ist ein am 25. Januar 2024 als Art. 1 des Gesetzes zur Einführung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg sowie zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes und zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes durch den brandenburgischen Landtag beschlossenes Gesetz. Gemeinsam hatten das Bündnis Verkehrswende Brandenburg, das Verkehrsministerium und die Regierungsfraktionen seit Ende 2021 daran gearbeitet. Am Ende stand der Kompromiss, der den Umweltverbund im Land stärken und ihm Vorrang vor dem Autoverkehr einräumen soll.

„Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg nach Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen endlich eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsmittel und die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Umstieg aufs Rad attraktiver gemacht wird“, sagt Christian Wessel, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Brandenburg.

Das bringt das Mobilitätsgesetz

Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr und schreibt das Ziel einer umwelt-, sozial- sowie klimaverträglichen Mobilität fest, die zugleich sicher, barriere- und diskriminierungsfrei sein soll.

Unter anderem verknüpft das Gesetz die Entwicklung der Mobilität mit den Klimazielen und schafft damit eine rechtliche Grundlage für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2045. Es schreibt auch das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ für die Landstraßen in Brandenburg fest.

Landesweites Zielnetz für Radfahrende soll entstehen

Gesetzlich festgeschrieben wurde auch, dass Radfahren landesweit so attraktiv werden soll, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden. Die Anzahl der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, soll sich verdoppeln.

Dafür soll mit dem „Radnetz Brandenburg“ ein landesweites, flächendeckendes Radverkehrsnetz mit durchgehenden, sicheren, attraktiven, umwegarmen und komfortabel befahrbaren Radverkehrsverbindungen entstehen. Der ADFC Brandenburg hat dazu kürzlich seinen Vorschlag veröffentlicht.

Öffentlicher Verkehr wird angebotsorientiert geplant

Gemeinsam mit dem neuen Mobilitätsgesetz wurden auch Änderungen im ÖPNV- und Straßengesetz verabschiedet. So soll der öffentliche Verkehr zukünftig angebotsorientiert geplant werden. Dafür soll der ÖPNV so ausgebaut, sinnvoll getaktet und verknüpft werden, dass er für möglichst viele Menschen eine Alternative zum Auto bietet. Außerdem soll ein landesweites ÖPNV-Netz erarbeitet werden.

(Textbasis: ADFC Brandenburg)

Das Gesetz ist hier einsehbar: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgmobg

 

Foto: Landtag Brandenburg / Stefan Gloede

 

 

Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg

 

Die Landesregierung hat am 02. Mai 2023 die neue Radverkehrsstrategie 2030 beschlossen.

Brandenburg ist ein Land, das wie geschaffen ist für das klimafreundliche Verkehrsmittel Fahrrad: Überwiegend flach, mit einer schönen Landschaft und viel Natur gesegnet, dazu Städte und Kommunen, in denen das Fahrrad schon heute seinen festen Stellenwert hat.

Die Vorteile des Fahrrads liegen auf der Hand. Dieses Verkehrsmittel bringt uns nicht nur zügig und unkompliziert von A nach B, sondern hält uns gleichzeitig fit und schont unser Klima. Die Mobilitätswende findet auch auf dem Fahrrad statt. Deshalb werden wir den Radverkehr in Brandenburg in den nächsten Jahren weiter stärken. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den Klimaplan des Landes Brandenburg zu erreichen. Gerne möchten wir Sie für das Fahrrad begeistern und Sie über unsere gemeinsame Vision für mehr und sicheren Radverkehr informieren.

Unsere neue Radverkehrsstrategie 2030 zeigt auf, was uns motiviert und wie sich Brandenburg weiter zum Fahrradland entwickeln kann. Dabei betrachten wir verschiedenste Handlungsfelder. Sie zeigen, wie vielfältig das Thema Radverkehr ist und wo die Schnittstellen zu anderen Politikfeldern liegen. Und sie berücksichtigen die unterschiedlichen Voraussetzungen in ländlichen und urbanen Gebieten unseres Landes. Vorgestellt werden konkrete Maßnahmen, um die ambitionierten Ziele der Radverkehrsstrategie zu erreichen. Mit einem „Radnetz Brandenburg“ wollen wir durchgängige und komfortable Verbindungen schaffen. Dem Thema Verkehrssicherheit kommt bei allen Planungen eine besondere Bedeutung zu. Auch unsere Kinder und Seniorinnen und Senioren sollen sich sicher fühlen. Weitere wichtige Rollen in Brandenburgs Radverkehrsstrategie spielen die Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, der Fahrradtourismus und eine vermehrte Nutzung von Fahrrädern im Liefer- und Lastenverkehr.

Dabei setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und den vielen weiteren Radverkehrsakteuren, die uns bereits bei der Erstellung dieser Strategie begleitet haben und die selbst Maßnahmen ergreifen, um das Fahrrad voranzubringen. Sie werden uns auch weiterhin wichtige Impulse geben, wenn es darum geht, die Radverkehrsstrategie umzusetzen. Vernetzung und Austausch sind und bleiben eines der wichtigsten Rezepte für den gemeinsamen Erfolg. Eine weitere zentrale Voraussetzung, um Infrastrukturen wie Radwege und Abstellanlagen planen, bauen und unterhalten zu können sind zudem geeignete Strukturen in den Verwaltungen, ebenso wie ausreichende finanzielle Mittel und praxistaugliche Förderinstrumente.

Um beim Ausbau des Radverkehrs voranzukommen, sind eine umfassende digitale Datenbasis sowie eine vernetzt aufgestellte Forschung zum Thema Fahrrad notwendig. Bei der Entwicklung der Fahrräder selbst steht die Zeit nicht still. Deswegen muss auch die zunehmende Elektrifizierung des Fahrrads berücksichtigt werden.

Die Radverkehrsstrategie greift diese Herausforderungen auf und zeigt konkrete Lösungsansätze, die es nun weiter in der Praxis und in der Fläche zu realisieren gilt. Wir laden Sie dazu ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen und für den Radverkehr aktiv zu werden.

Mit der Radverkehrsstrategie 2030 haben wir eine gute Basis geschaffen, um den Radverkehr in Brandenburg richtig ins Rollen zu bringen.

Textquelle: Vorwort zur Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg; unterzeichnet von Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Die Broschüre im pdf-Format steht hier zur Verfügung: Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg

 

 

Pilotprojekt „Modulares Fahrradparken“

 

Im Rahmen des Pilotprojekts „Modulares Fahrradparken“ sollen unter der neuen Wort-Bild-Marke „Radpark“ Fahrradparkanlagen an zentralen Punkten des ÖPNV in modularer, nachhaltiger Holzbauweise errichtet werden. Dabei wird ein Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) umgesetzt. Ziel ist es, durch die modulare Bauweise Planungs- und Herstellungskosten zu senken und eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Die Vernetzungsstelle Bike+Ride des VBB übernimmt die Betreuung des Projektes. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt aus dem Programm ÖPNV-Invest des Landes Brandenburg und aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ des Bundes in Co-Finanzierung durch Landesmittel. Das Land Berlin unterstützt das Pilotprojekt ebenfalls. Bewilligungsbehörde für die Vorhaben im Land Brandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Interessant zu wissen: 13 der 14 Projektstandorte befinden sich in Mitgliedskommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) der AGFK Brandenburg!

Der VBB stellt Informationen zu den einzelnen Pilotprojekten als Download zur Verfügung: VBB_Radpark_DIN_A3_231128-komprimiert.

 

Foto: Modelle von RadPark-Anlagen (Quelle: MIL)

 

 

Das Land Brandenburg unterstützt inhaltlich und finanziell die AGFK-Seminarreihe „Gestaltung des Radverkehrs auf kommunaler Ebene“

 

Zweitägiges Seminar am 03. – 04. Juni 2024

 

Auch das Radverkehrsseminar der AGFK BB im Juni 2024 bot wieder spannende Fachexpertise, die mit der zusammentreffenden Community intensiv diskutiert wurde. Das Thema „Optimierung der Prozesse in der kommunalen Radverkehrsentwicklung“ beinhaltete die Schwerpunkte Interkommunale Radverkehrsförderung, Kommunale Steuerungsmöglichkeiten, Abstimmung der Radverkehrsförderung von Bund und Land, Beispielhafte Planung eines komplexen Radverkehrsprojektes sowie die Integration des Fußverkehrs in die Gestaltung der Nahmobilität. Den Abschluss bildete eine von Hartwig Paulsen geführte Exkursion mit dem E-Bike, in der Projekte und Aktionen der Radinitiative Michendorf vorgestellt wurden.

Herzlichen Dank an alle Referent*innen, die gastgebende Heimvolkshochschule am Seddiner See für ihre vorzüglichen Rahmenbedingungen sowie die Radverkehrsprofessur der Technischen Hochschule Wildau für die sehr professionelle inhaltliche Durchführung des Seminars!

Mitglieder der AGFK BB finden die Präsentationen und Beiträge im Login-Bereich dieser Website.

 

 

Zweitägiges Seminar am 05. – 06. Dezember 2022

 

Die AGFK BB führte an den Tagen 05. und 06. Dezember 2022 ein weiteres Seminar der Reihe „Gestaltung des Radverkehrs auf kommunaler Ebene“ durch. Kooperationspartnerinnen auch hier wieder die Heimvolkshochschule Seddiner See (HVHS) und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Die beiden ersten Seminare dieser Reihe wurden in den Monaten August 2021 und April 2022 durchgeführt und vermittelten den Teilnehmenden grundlegendes theoretisches sowie praktisches Wissen zum Thema Radverkehr auf kommunaler Ebene.

Dieses Seminar mit dem Titel „Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Weg zum Radverkehr der Zukunft“ richtete sich insbesondere an fortgeschrittene Radverkehrsbeauftragte der Kommunen. Unter den 16 Teilnehmenden konnten auch Vertreter*Innen weiterer Landkreise und Kommunen begrüßt werden, die bisher nicht Mitglied der AGFK BB sind, sich indes für eine Mitgliedschaft interessieren.

Zunehmend kritische globale, regionale und privaträumliche Rahmenbedingungen werden von vielen Bürger*innen als belastend und besorgniserregend empfunden. Die aktuell starke Entwicklung des Radverkehrs kann hingegen als lobenswert konstatiert werden. Der wachsende Anteil an Gesamtverkehrsleistung und Modal Split ist zu begrüßen. In welchem Maße und in welcher Form wird sich diese Entwicklung fortsetzen? Wie könnte der uns umgebene Verkehr und hier insbesondere der Verkehr mit konventionellen Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes in (naher) Zukunft aussehen? Zukunftsforscher, Stadtentwickler und Mobilitätsexperten präsentierten und diskutierten ihre Ideen. Zudem wurden Referent*innen des MIL sowie erfahrende Radverkehrsplaner der Kommunen einbezogen, um mit den Teilnehmer*innen Lösungswege zu entwickeln und mit regionalen, nationalen und internationalen Praxisbeispielen zu untersetzen. In einem abschließendem Workshop filterten die Teilnehmenden die für sie wichtigsten Handlungsfelder heraus. Diese Empfehlungen können nun von der AGFK BB diskutiert, als maßgebend eingeordnet und entsprechend umgesetzt werden.

 

Fotos: Torsten Wolter (AGFK BB)

 

 

Dreitägiges Seminar am 04. – 06. April 2022

 

Der Erfolg des ersten Seminars veranlasste die Veranstalter zur Planung und Durchführung eines zweiten Seminars im April 2022. Nachfolgend einige Bildimpressionen dieses Seminars mit 15 Teilnehmern und zahlreichen Referenten.

 

Fotos: Martin Heiland, Julius Schütz (AGFK BB)

 

Hier können Sie die Präsentationen der Referent*innen sowie Umfrageergebnisse sehen:

01_Präsentation_NUDAFA

02_Umfrageergebnisse_Nudafa-Workshop+Difu-Umfrage

03_Präsentation_ADFC Brandenburg_Leitfaden RVK

04_Präsentation_RAD.SH_Öffentlichkeitsarbeit

05_Präsentation_MIL_Fördermöglichkeiten

06_Präsentation_MIL_Radverkehr und Strategie

07_Präsentation_Radinitiative Michendorf

08_Präsentation_IPG_Wurzelschutz

 

 

Dreitägiges Seminar am 16. – 18. August 2021

 

Dieses Seminar wurde in der Heimvolkshochschule am Seddiner See durchgeführt. Während der drei Tage erhielten die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Vielzahl an thematischen Inputs wie z. B. zu den Grundlagen des Radverkehrs, zu rechtlichen Begriffen, welche Fördermöglichkeiten in Brandenburg vorhanden sind und was eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ausmacht. Zudem wurden Workshops zum Thema der öffentlichen Beteiligung sowie der Radverkehrsplanung angeboten. Während der Kaffee- und Essenspausen bot sich die Möglichkeit sich untereinander und mit den Expert*innen fachlich auszutauschen. Als Abschluss der Veranstaltung wurde eine gemeinsame Fahrradtour durch die Gemeinde Michendorf mit ihren Ortsteilen unternommen. Hier konnten die vermittelten Kenntnisse anhand der Praxisbeispiele veranschaulicht und diskutiert werden.

Das Seminar wurde von der AGFK Brandenburg in Kooperation mit der Heimvolkshochschule am Seddiner See, dem ADFC Brandenburg und der Radinitiative Michendorf organisiert. Teilgenommen haben Mitarbeitende aus kommunalen Gebietskörperschaften, Landesbehörden sowie Radinitiativen.

 

Hier können Sie die Referate einsehen:

01_AFGK_Brandenburg – Martin Heiland

02_Die 4 Säulen des Radverkehrs – Martin Heiland

03_Radverkehrssicherheit – Norman Niehoff

04_Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation – Isabell Eberlein

05_Erstellung von Ausschreibungstexten – Christian Wessel

06_Informationen zur StVO – Martin Heiland

07_Fördermöglichkeiten_Radverkehrsinfrastruktur – Thomas Tamm-Blechschmidt

08_Wie kann Radverkehr attraktiver und sicherer werden – Torsten Wolter

09_Radverkehr in ländlichen Räumen – Caroline Huth u. Simon Metzler

10_Radinitiative Michendorf – Hartwig Paulsen

 

Foto: Torsten Wolter (AGFK BB)

 

MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit

 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Technik kann nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Unsere Straßen sollen noch sicherer werden. Dafür leisten technische Lösungen wie der Abbiegeassistent einen wichtigen Beitrag. Mit unserer neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wollen wir Gewerbetreibenden und freiberuflich, gemeinnützig oder im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätigen einen finanziellen Anreiz geben, ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten zu lassen. So kann das Unfallrisiko für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechtsabbiegende LKW und Busse deutlich minimiert werden.“

Abbiegeassistenzsysteme unterstützen Fahrzeugführerinnen und -führer, indem sie per akustischem oder optischem Signal vor einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden warnen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen im Land Brandenburg (Rili AASBbg) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die freiwillige Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit dieser Technik. Dafür stehen in 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.

Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.

Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie sind auf den Internetseiten des LBV zu finden: https://lbv.brandenburg.de/5338.htm

 

MIL investiert im Jahr 2021 ca. 375 Millionen Euro in den Ausbau von Straßen und Radwegen

 

Von Ortsdurchfahrten wie in Bad Freienwalde (Märkisch Oderland), Gumtow (Prignitz) oder Bestensee (Dahme Spreewald) bis hin zum Radweg zwischen Wiesenburg und Reetzerhütten (Potsdam Mittelmark) und dem 8-streifigen Ausbau der Autobahn A 10 zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal – all diese Straßenbauprojekte wurden im Jahr 2020 vollendet. In 2021 investiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung rund 375 Millionen Euro in die Verbesserung in die Straßeninfrastruktur im Land. Das sind 33 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

„Brandenburg ist ein Flächenland. Um die Mobilität in allen Landesteilen zu sichern, brauchen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft ein leistungsfähiges Straßen- und Radewegenetz. Das Auto bleibt gerade im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der Mobilitätskette. Wir sanieren deshalb verstärkt weitere Ortsdurchfahrten, um die Verkehrssicherheit sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Darüber hinaus steht der Erhalt von Brandenburgs Brücken im Fokus unserer Arbeit. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes wollen wir zudem den Radverkehr stärken und die entsprechende Infrastruktur durch den Neubau und die Instandsetzung der straßenbegleitenden Radwege erweitern. Eine besondere Herausforderung bildet außerdem die straßenverkehrliche Erschließung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory in der Region Grünheide“, sagte Verkehrsminister Guido Beermann anlässlich einer digitalen Pressekonferenz zum Thema Straßenbau in Brandenburg.

Der Minister betonte darüber hinaus, dass die deutlichen Baupreissteigerungen und die höheren Anforderungen an die Straßenausstattung zunehmend mehr Investitionsmittel für den Bau und die Erhaltung der Straßen erfordern. Gerade auch angesichts der aufwendigen und längerfristigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sei eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung unerlässlich.

Bilanz 2020

Im letzten Jahr flossen 405 Millionen Euro an Bundesmitteln zum Erhalt und Ausbau von Straßen in das Land Brandenburg. Davon gingen 276 Millionen Euro an Vorhaben an Bundesautobahnen und 129 Millionen Euro in Projekte an Bundesstraßen. Das größte mit diesen Mitteln fertiggestellte Projekt ist der Ausbau der A 10 Südring. Hier stehen nunmehr auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Nuthetal und dem Autobahndreieck Potsdam 8 durchgehende Fahrstreifen zur Verfügung. Auch die südliche Tank- und Rastanlage Michendorf wurde erweitert und umfassend erneuert. Das Land Brandenburg hatte171 Millionen Euro für die Landesstraßen zur Verfügung gestellt. Weitere 42 Millionen Euro flossen in die Förderung des kommunalen Straßenbaus.

Straßenbudget 2021: Mehr Geld für Bundes- und Landesstraßen

Im Jahr 2021 ist die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen an Die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Für die Bundesstraßen stellt der Bund dem Land Brandenburg in diesem Jahr 140 Millionen Euro zur Verfügung und damit 11 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Brandenburg investiert aber auch weiter in seine Landesstraßen. Mit insgesamt 181 Millionen Euro für Planung, Bau und Unterhaltung wurde das Budget für die Landesstraßen in diesem Jahr um 10 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2020 aufgestockt.

Das Gesamtbudget des Landes Brandenburg liegt damit im Jahr 2021 bei 375 Millionen Euro. Diese werden für die Planung, Investitionen und den Straßenbetrieb an Bundesstraßen und Landesstraßen und für die Förderung kommunaler Straßen eingesetzt.

Ausblick auf 2021: Diese Projekte gehen an den Start

In diesem Jahr sollen 113 Projekte umgesetzt werden. Darunter befinden sich 66 Maßnahmen an Bundesstraßen und 47 an Landesstraßen. Dazu gehören viele neue Vorhaben ebenso wie Projekte, die bereits in den vergangenen Jahren gestartet wurden.

Beispielprojekte, die 2021 bereits begonnen wurden:

  • B 97 – Ortsumgehung Cottbus: Anfang 2021 wurde der 2. Bauabschnitt für die weitere Komplettierung des Bundesstraßennetzes östlich von Cottbus als Teil der Oder-Lausitz-Straße gestartet. Geplant ist unter anderem auch eine Anschlussstelle an der Autobahn A 15.
  • B 102 – Ortsumgehung Schmerzke: Das Vorhaben soll mit einer Länge von 2,6 km die Anbindung des Ortszentrums Brandenburg an der Havel an die A2 weiter verbessern. Die Kosten liegen bei rund 12 Millionen Euro.

Außerdem starten dieses Jahr beispielsweise Erhaltungsmaßnahmen an folgenden Straßen:

  • Im Zuge der B 87: Im Bereich der Ortsumgehung Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald)
  • Im Zuge der B 1: Im Bereich der Ortsumgehung Seelow (Landkreis Märkisch-Oderland) sowie
  • Im Zuge der B 101: Im Bereich der Ortsumgehung Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe-Elster).

Ein wichtiger Bestandteil des Straßennetzes und dessen Verfügbarkeit ist die Erhaltung beziehungsweise die Erneuerung von Bauwerken. Hier sind in diesem Jahr 16 Maßnahmen an Brücken vorgesehen, beispielsweise

  • die B1 mit dem Abriss und der Planung des Neubaus der Brücke Altstädter Bahnhof in der Stadt Brandenburg an der Havel.
  • die L 40 mit der Erneuerung der Hochstraßenbrücke in Potsdam im Zuge der Nuthestraße.
  • die B 87 mit der Brücke über den Umflutkanal in Lübben (Landkreis Dahme-Spree).

Mehr Förderung für den kommunalen Straßenbau

Neben dem Budget von 321 Millionen Euro für Bundes- und Landesstraßen stehen 2021 Fördermittel in Höhe von 54 Millionen Euro für Ausbauvorhaben von den Kommunen bereit. Das sind 12 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (2020: 42 Millionen Euro). Mit dem Geld werden verkehrswichtige Vorhaben unterstützt, beispielsweise der Bau von kommunalen Rad- und Gehwegen, Sanierungen an Kreis- und Gemeindestraßen und an Brückenbauwerken. Möglich ist auch, kommunale Kostenanteile für die Beseitigung von Bahnübergängen zu übernehmen.

Sanierung und Neubau von Radwegen

Für mehr Mobilität vor dem Hintergrund des Klimaschutzes soll auch der Radverkehr vorangebracht werden. Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und wird vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung konsequent umgesetzt. Über die verschiedenen Programme stehen 2021 insgesamt rund 30 Millionen Euro für den Bereich Radverkehr zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon sind in diesem Jahr für Investitionen in Radwege an Bundes- und Landesstraßen 20 Millionen Euro eingeplant. Dabei spielen neben dem Neubau die Sanierung und Erhaltung des rund 2000 km langen Bestandnetzes an Radwegen sowie der Lückenschluss eine hervorgehobene Rolle.

Insgesamt werden in diesem Jahr 20 Baumaßnahmen mit 190 km Radwegen an Bundes- und Landesstraßen weitergeführt, fertiggestellt oder baulich begonnen. Darunter befinden sich 12 Baumaßnahmen an Bundesstraßen und 8 an Landesstraßen, beispielsweise

  • die B 5 zwischen Kyritz Flugplatz und Ortseingang Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin),
  • die B 168 von der Ortsumgehung Beeskow bis Groß Rietz (Landkreis Oder-Spree),
  • die L 25 Prenzlau – Mühlhof – Güstow (Landkreis Uckermark) oder
  • die L 77 Radweg zwischen Saarmund und Philippsthal (Landkreis Potsdam-Mittelmark).

Das Land unterstützt auch die Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastrukturen. So sollen Radwege über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinausgehen und zusammen mit den weiteren Ausbaumaßnahmen ein umfassendes Radwegenetz geschaffen werden. Zudem profitieren vorrangig die Städte und Gemeinden vom neuen Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, in dem jährlich nochmals Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro für den Radverkehr vorgesehen sind.

2021 startet außerdem die Überarbeitung der Mobilitäts- und der Radverkehrsstrategie. Darüber hinaus wird derzeit eine Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen durchgeführt.

Das Brandenburgische Straßennetz besteht aus:

  • 806 km an Bundesautobahnen
  • 2.740 km an Bundesstraßen
  • 5.680 km an Landesstraßen
  • 2.082 km Radwege gesamt, davon
    • 1.000 km an Bundesstraßen und
    • 1.082 km an Landesstraßen.

Die Pressemappe mit einer Gesamtübersicht sowie der Karte mit allen Bauvorhaben 2021 und der Präsentation finden Sie hier:

Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen im Jahr 2021

Baumaßnahmen 2021 Karte

Präsentation PK Bilanz Straßenbau 2021

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (März 2021)

 

Bedarfslisten für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg

 

Die konzeptionelle Grundlage für den Bedarfsnachweis von Außerortsradwegen und für die entsprechende Festlegung der Dringlichkeiten des Radwegeneubaus war ein Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2000.

Die allgemeinen infrastrukturellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren auch im Land Brandenburg stark verändert. Der Bau neuer Radwege wird immer mehr nachgefragt. Deshalb die Straßenbauverwaltung die Bedarfslisten für Außerortsradwege aus dem Jahr 2006 überprüft und nach einer mit den Landkreisen abgestimmten neuen und vereinfachten Methodik fortgeschrieben. Dabei wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Schulwegsicherung
  • Lückenschluss zur Unterstützung von Mobilitätsketten (z.B Nutzung von Rad vom Startpunkt zur Bahn-Rad zum Zielort)
  • Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen
  • Anbindung an Bahnhöfe
  • Lückenschluss touristischer Radfernrouten
  • Verkehrsbelastung über 2.500 Kfz/24 h

Die Einordnung der Radwegebaumaßnahmen in die Bedarfslisten erfolgte nach folgenden Kategorien:

  • indisponible Maßnahmen (in Planung und Umsetzung befindliche Maßnahmen)
  • vordringlicher Bedarf
  • weiterer Bedarf

Die Bedarfslisten für Außerortsradwege dienen dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) als Arbeitsgrundlage für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen. Die Planung der Vorhaben erfolgt grundsätzlich entsprechend dem ermittelten Bedarf. Die Umsetzung ist dann davon abhängig, ob das Baurecht vorliegt und der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Nach jeweils 5 Jahren werden die Bedarfslisten durch den LS überprüft und bei relevanten Änderungen der Rahmenbedingungen an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Die Bedarfslisten für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg sowie die entsprechende Methodik sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Downloads:

 

Bedarfslisten für die Erhaltung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg

 

Wichtiger Bestandteil eines landesweiten Verkehrsnetzes sind die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Jeder Verkehrsweg kann aufgrund des Gebrauchs und der Witterungseinflüsse nur über eine bestimmte Zeitdauer uneingeschränkt genutzt werden und bedarf dann einer Instandsetzung oder Erneuerung (Erhaltung). Der wirtschaftliche Umgang mit der Infrastruktur erfordert analog zu den Fahrbahnbefestigungen und Brücken auch bei den Radwegen die Planung und Durchführung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die bauliche Substanz zu erhalten.

Hierzu wurde im Jahr 2014 in Brandenburg eine Zustandserfassung und -bewertung von Radwegen an Bundesstraßen mit dem Messfahrrad als Pilotprojekt durchgeführt. 2016 und 2017 wurde der Zustand von Radwegen an Landesstraßen erfasst. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung bereits durchgeführter Maßnahmen wurden die Erhaltungsbedarfslisten für Radwege an Bundesstraßen und Landesstraßen in Brandenburg erstellt.

Die Bedarfslisten enthalten ausschließlich Maßnahmen, die an den Radwegen im Zuge der Freien Strecke (FS) erforderlich werden. In der Erhaltungsplanung für die Radwege werden nur Erhaltungsabschnitte berücksichtigt, die sich auf gebaute Radwege beziehen.

Maßnahmen an Radwegen im Zuge von

  • Bahnübergängen,
  • Verkehrsinseln,
  • abmarkierten Radfahrstreifen auf Fahrbahnen,
  • Radwegquerungen von Fahrbahnen bzw. verbindende Radwegverläufe auf Fahrbahnen und
  • Brücken

werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Baumvorhaben an diesen Anlagen durchgeführt.

In die Erhaltungsbedarfsliste wurden Abschnitte mit einer Mindestlänge von 200 m aufgenommen, die einen großen Anteil schlechte und sehr schlechte Bereiche aufweisen.

Die Bedarfslisten für die Erhaltung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

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Radwege – Radweg in Bad Belzig

Quelle: Landesbetrieb für Straßenwesen