AGFK Brandenburg

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB) ist eine „Kommunale Arbeitsgemeinschaft“ im Sinne § 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG).

Grundlage der Geschäftsordnung ist der unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vertrag über die Bildung der AGFK BB. Organe der AGFK BB sind die Mitgliederversammlung mit dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in. Der Vorsitz der AGFK BB rotiert – eine Wiederwahl ist möglich.

Primäres Ziel der Mitgliedskommunen der AGFK BB ist es, durch gemeinsame Zusammenarbeit den Radverkehr im Land Brandenburg weiter zu entwickeln. Es werden sowohl der Alltags- und Freizeitverkehr der Bewohner als auch der touristische Radverkehr betrachtet.

Die AGFK BB wird die Landesregierung bei ihrem Ziel unterstützen, das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel zu etablieren und den Radverkehrsanteil am gesamten  Verkehrsaufkommen  signifikant  zu  erhöhen. Weiterhin soll die Sicherheit im Radverkehr verbessert werden. Die neue Radverkehrsstrategie 2030 des Landes zeigt auf, wie sich Brandenburg in verschiedenen Handlungsfeldern zum Fahrradland entwickeln kann. Dieses Ziel streben auch die Mitglieder der AGFK BB an und wollen ihren Teil dazu beitragen.

Die Mitgliederschaft setzt sich aus Landkreisen, Städten und Gemeinden zusammen. Aktuell repräsentieren die nunmehr 39 Mitglieder der AGFK BB etwa 1,9 Mio. Menschen in 264 Städten und Gemeinden. Das sind ca. 74 % aller Einwohner des Landes.

Die Bedingungen für den Radverkehr sind unterschiedlich aber auch vergleichbar: mit urbaner, suburbaner und ländlicher Prägung. Umso wichtiger werden der umfassende Erfahrungsaustausch und  die  Zusammenarbeit  in  unserer  Arbeitsgemeinschaft, mit dem Ziel eines wachsenden, komfortablen und sicheren Radverkehrs in allen Mitgliedskommunen.