Mitglied der AGFK BB können nur kommunale Gebietskörperschaften werden. Die Mitgliedschaft einer weiteren interessierten kommunalen Gebietskörperschaft wird per Schreiben an den Vorsitzenden der AGFK BB beantragt. Der Antrag hat eine Begründung sowie einen Beschluss des Vertretungsorgans der interessierten Gebietskörperschaft zu enthalten. Die Mitgliederversammlung wünscht eine Vorstellung der Interessentin in der Mitgliederversammlung und stimmt in dieser über den Aufnahmeantrag ab.
Download: Mitgliedsantrag der AGFK BB
Foto: Barbara Plate / LHP