Nationaler Radverkehrsplan

Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) ist das strategische Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik. Mit ihm werden die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre dargestellt – ausgerichtet auf neue verkehrspolitische Herausforderungen, wie z.B. die Förderung des Radverkehrs im ländlichen Raum als gleichberechtigtes Verkehrsmittel, Kapazitätsprobleme in den Städten oder die zunehmende Elektromobilität im Radverkehr. Aktuell gültig ist der NRVP 2020. Das BMVI hebt folgende wesentlichen Planinhalte hervor:

  • Radverkehr hat für den Bund einen hohen Stellenwert: Der Bund misst der Förderung des Radverkehrs als Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert bei und fördert ihn mit dem NRVP.
  • Kontinuität bei der Radverkehrsförderung durch den Bund: Der Bund wird sich weiterhin innerhalb seiner Zuständigkeiten für die Radverkehrsförderung engagieren. Dazu gehört die Schaffung von Infrastruktur (z.B. Bau von Radwegen an Bundesstraßen), die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens (z.B. StVO) und die Unterstützung modellhafter nicht investiver Projekte und Maßnahmen (Vorbildwirkung).
  • Radverkehr als Bestandteil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik: Mit dem NRVP wird die Rolle des Radverkehrs als Teil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik gestärkt. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit wichtigen gesellschaftlichen Zielen z.B. im Klima- und Umweltschutz, in der Stadtentwicklung oder der Gesundheitsförderung.
  • Verbesserung der Breitenwirkung der Radverkehrsförderung: Der NRVP geht stärker als bisher auf unterschiedliche Ausgangslagen in den Kommunen ein, die künftig differenzierter betrachtet werden sollen.
  • Akzentuierung des Radverkehrs im ländlichen Raum: In den Städten gibt es derzeit eine große Dynamik in der Entwicklung des Radverkehrs. Um die Fahrradnutzung auch im ländlichen Raum zu stärken, legt der NRVP hierauf ein besonderes Augenmerk.
  • Betonung von Aspekten der Verkehrssicherheit: Die Verkehrssicherheit spielt im NRVP eine wichtige Rolle. Analog zum Verkehrssicherheitsprogramm 2011 werden Aktivitäten des Bundes benannt (z.B. Sicherheitskampagne; Förderung des Tragens von Fahrradhelmen) und Empfehlungen für Länder und Kommunen gegeben.
  • Einbeziehung von Elektromobilität/Pedelecs: Der Markt für Pedelecs zeigt eine besonders große Dynamik. Die Entwicklung dieses – auch für den deutschen Mittelstand nicht unerheblichen – Wirtschaftsfaktors wird mit dem NRVP weiter unterstützt. Die Verbreitung von Pedelecs hat auch Auswirkungen auf die Infrastruktur und die Verkehrssicherheit.

Siehe auch: https://nationaler-radverkehrsplan.de

Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen – Radverkehr berücksichtigt

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgestellten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie die Ausbaugesetze für die Bundesschienen-, Bundesfernstraßen- und Bundeswasserstraßenwege beschlossen. Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen – von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der sechs Wochen öffentlich auslag. Die Stellungnahmen sind im Bericht zur Beteiligung zusammengefasst. Den Bundesverkehrswegeplan flankieren die Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße. Die drei Gesetze bilden dann die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan. Zum Thema Radverkehr heißt es im neuen Bundesverkehrswegeplan: „Nachhaltigkeit ist auch abseits des motorisierten Verkehrs ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Insbesondere der Radverkehr trägt zu einer umweltschonenden und gleichzeitig gesundheitsfördernden Mobilität bei und macht einen wichtigen Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland aus. Die Bundesregierung misst dem Radverkehr als Teil eines modernen Verkehrssystems daher einen hohen Stellenwert bei und fördert ihn mit dem Nationalen Radverkehrsplan, dem strategischen Grundsatzdokument des Bundes für die Radverkehrspolitik. Mit ihm werden die Leitlinien für die Radverkehrsförderung dargestellt, wie z. B. die Förderung des Radverkehrs im ländlichen und städtischen Raum, die Beseitigung von Kapazitätsproblemen in den Städten sowie die zunehmende Elektromobilität im Radverkehr. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan hat der Bund eine aktive Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber für eine bundesweite Radverkehrsförderung übernommen. Rund 19.000 km Radwege verlaufen bereits entlang von Bundesstraßen. Der Bund stellt im Jahr 2016 rd. 98 Mio. Euro für den Erhalt und die Erweiterung dieses Netzes bereit. Hinzu kommen 3,2 Mio. Euro für die Förderung von Modellprojekten zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans und 1,3 Mio. Euro für die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr. Darüber hinaus können auch die Bundesmittel nach dem Entflechtungsgesetz von den Bundesländern in die Radverkehrsinfrastruktur investiert werden. Welche Potenziale im Radverkehr stecken, wird künftig der vom BMVI initiierte Radweg Deutsche Einheit zeigen, der von der Bundesstadt Bonn zur Hauptstadt Berlin führen wird. Neben der Präsentation von rund 100 touristischen und kulturellen Highlights wird der Fokus dieses modernen Radwegs besonders auf digitale Funktionalitäten und elektromobiler Infrastruktur liegen. Kern der Route werden Fahrrad‐Raststätten – die sogenannten „Radstätten“ – sein, die in vier Varianten in modularer Bauweise entlang des Radwegs errichtet werden sollen. Sie werden mit freiem WLAN‐Zugang, integrierten Touchpads und der Unterstützung für E‐Bike‐Nutzer einen zeitgemäßen Service bieten. Zukünftig wird sich der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten noch stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligen. Die zu ändernden Grundlagen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft.“ Siehe auch: BMVI

Steuerliche Förderung des E-Radverkehrs

Die Bundesregierung legte am 20.06.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor, in dem E-Bikes vollständig ignoriert wurden. Daraufhin ist der Bundesrat initiativ geworden. Die Vertretung der Länder regt u. a. an, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden kann.“ Dabei werden durch die Länderkammer konkret „zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgehen“ angeregt. Auch heißt es weiter: „Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht“. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Vorschläge des Bundesrats zu prüfen. Zugleich vertritt sie die Auffassung, dass eine direkte Förderung von E-Bikes nicht erforderlich sei. Dem widerspricht z.B. der Vorsitzende des Verbundes Service und Fahrrad (VSF), Herresthal, deutlich und sagt: „Transporträder mit E-Antrieb sind ein gutes Beispiel, dass eine Förderung sinnvoll ist. Diese E-Bike-Gattung führt zurzeit noch ein Schattendasein, weil sie relativ teuer ist. Eine Förderung analog der geplanten Subventionierung von E-Autos könnte helfen, E-Lastenräder stärker zu etablieren und damit zu einer verkehrlichen Entlastung der Innenstädte ebenso beizutragen, wie zu einer Verbesserung der Luftqualität“. Siehe auch: PDF 1 PDF 2