Bei der Herstellung von Radwegverbindungen stellen Kreuzungsbauwerke mit Eisenbahnstrecken neuralgische Punkte dar. Wenn diese Bauwerke erneuert werden, kann der Überbau so verbreitert werden, dass ein separater Radweg neben der Straße über die Eisenbahnstrecke verläuft. Oder der Abstand zwischen den Brückenwiderlagern kann vergrößert werden, um einen Radweg entlang der Straße unter der Eisenbahnerstrecke hindurch zu führen. So können wichtige Lückenschlüsse in den regionalen Radverkehrsnetzen umgesetzt oder Vorsorge für eine zukünftige Radwegeplanung getroffen werden. Die neue Förderung von Radwegen an Eisenbahnkreuzungen stellt deshalb eine wichtige Ergänzung der Radverkehrsförderung des BMDV dar.

Bei den Baumaßnahmen zur Erneuerung der Kreuzungsbauwerke fallen Bau-, Grunderwerbs- und Verwaltungskosten an. Der Neubau verringert die Unterhaltslast des Baulastträgers der Brücke. Dies wird durch die Zahlung eines Ablösungsbetrags ausgeglichen. Abhängig von den Planungen der Beteiligten finanzieren die DB InfraGO AG und die Kommune die Maßnahme allein oder gemeinsam. Der Finanzierungsanteil der Kommune bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen wird in der Regel durch die Länder gefördert. Wird dabei ein Radweg neu angelegt oder ausgebaut, ergänzt das BMDV die Förderung der Länder bzw. fördert den ggf. anfallenden Ablösungsbetrag.

Im BMDV können entsprechende Förderanträge eingereicht werden. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt insbesondere unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Näheres zu den Fördermodalitäten regelt Kapitel VI der Richtlinien für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz 2024 (EKrG-Richtlinien 2024).

Quelle: BMDV

 

Foto und Beitragsbild: Radwegunterführung an der SPNV-Station Birkengrund in Ludwigsfelde (Torsten Wolter, AGFK BB)