Seit einigen Jahren kann kommunalen Tarifbeschäftigten Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung angeboten werden. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, ein Zuschussmodell umzusetzen. In diesem Fall kann der Arbeitgeber bis zu 30 Euro pro Monat zum Kauf eines Fahrrades zuschießen. Dieser Betrag muss versteuert werden. Die Partner-Arbeitsgemeinschaft RAD.SH stellt in einem Beitrag beide Modelle vor und bietet dazu weitergehende Materialien an: https://rad.sh/dienstradleasing/.

Zur Vergabe von Fahrradleasingleistungen (Dienstradleasing) stellt die Partnerin AGFK Bayern seit dem letzten Jahr eine Veröffentlichung zur Verfügung: „Vergabe von Fahrradleasingleistungen – Leitfaden für kommunale Auftraggeber“, siehe https://agfk-bayern.de/leitfaden-zur-vergabe-von-fahrradleasing-leistungen-erschienen-2/.

Auch beschäftigt sich das Zukunftsnetz NRW mit dieser Thematik und wartete in 2022 mit dieser Veröffentlichung auf: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/aktuelles/news/handbuch-dienstradleasing-ist-erschienen.

 

Foto und Beitragsbild: Torsten Wolter (AGFK BB)