Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen des Landes Brandenburg (AGFK BB) ist eine kommunale Arbeitsgemeinschaft. Sie hat das Ziel, durch Ihre Zusammenarbeit den Alltags- und Freizeitverkehr im Land Brandenburg zu fördern, auch im Winter!
Neben der Verkehrssicherheit ist der Winterdienst auf Radwegen ein wichtiger Punkt für die Etablierung des Fahrrades als ganzjähriges Verkehrsmittel. Denn damit viele Menschen das Rad auch im Winter im Alltagsverkehr einsetzen, muss ein sicheres und schnelles Vorankommen garantiert sein (BMK 2019).

Rechtliche Lage
Nach Auslegung der Rechtsprechung gelten Radwege als Fahrbahnen und daher existieren für sie die gleichen gesetzlichen Winterdienstpflichten wie für Straßen. Innerorts besteht eine Räumpflicht, je nach Bedarf allerdings nachrangig zu den Fahrbahnen. Auf verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitten (z.B Kreuzungen) besteht eine Streupflicht, keinesfalls dürfen Radwege mit Schnee zugeschoben werden.
Prinzipiell gilt, dass Radfahrende wie alle Verkehrsteilnehmende ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen anpassen müssen. Wenn Radwege objektiv unbenutzbar sind, wird die Radwegebenutzungsplicht aufgehoben. In diesem Fall dürfen Radfahrende auf die Fahrbahn oder den Gehweg ausweichen. Dennoch ist eine Unfallgefahr insbesondere für Zweiräder auf winterglatter Fahrbahn gegeben, daher ist ein Winterdienst zwingend notwendig (BMK 2019).

Winterdienst in den Kommunen
Die Hauptradwegenetze sollten bei Schnee und Eis geräumt werden, die Auswahl der Dringlichkeit erfolgt dabei nach der Verkehrsfunktion des jeweiligen Radweges. Wichtig ist, dass ein möglichst zusammenhängendes Netz geräumt wird, bei überörtlichen Radwegeverbindungen auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Dabei müssen die wichtigsten Radwege – ähnlich wie die Straßen – zu Beginn des Berufsverkehrs geräumt werden. Die Räumpflicht endet mit dem Ende des allgemeinen Tagesverkehrs (BMK 2019).

Verhaltenstipps für Radfahrende im Winter
Radfahren in der kalten Jahreszeit bringt einige Aspekte mit sich, bei denen Vorsicht geboten ist. Folgende Tipps und Hinweise helfen Radfahrende, sicher durch den Winter zu kommen.
– Vorausschauend und umsichtig fahren, am besten mit Helm
– Ausreichend Abstand zu anderen Radfahrenden halten
– Frühzeitig bremsen und den längeren Bremsweg beachten
– Vollbremsung vermeiden (v. A. mit der Vorderbremse); lieber mehrmals sanft bremsen
– Verstärk die Hinterradbremse benutzen
– In den Kurven sowie beim Kreuzen von Schienen die Geschwindigkeit reduzieren
– Rutschige Oberflächen (z.B. Laub, nasse Kanaldeckel meiden)
– Auf vereisten Abschnitten nicht treten oder bremsen
– Mit leichteren Gängen und im Sitzen fahren, ggf. Sattel niedriger Stellen
– Bei eisiger Fahrbahn nicht zu sehr in die Kurve legen
– Sichtbarkeit: Radfahren am besten immer Licht sowie
Warnweste/Reflektoren (BMK AT 2020, ADFC 2020).

 

Quellen:

Fahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, (2019): https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/winterdienst-auf-radwegen; https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/tipps-und-strategien-fuer-den-radverkehr-im-winter

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club /ADFC),( 2020): https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/winterdienst-auf-radwegen

Broschüre: „Radfahren im Winter“. Hsg. Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMK (Österreich, 2020): https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:50980e55-3656-4817-8a20-d4f79bee4b5b/radfahrenimwinter_broschuere_2020.pdf

Beitragsbild: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Bundesrepublik Österreich)