Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020) fortgeschrieben. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 31 vom 5. August 2020 tritt diese in Kraft.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen, dass mehr Menschen in Brandenburg aufs Rad umsteigen. Mit der neuen Richtlinie für den kommunalen Straßenbau haben wir die Förderbedingungen für den Um- und Ausbau von Radwegen verbessert. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Radverkehrsziele der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Auch für die Erneuerung von Brücken in kommunaler Baulast bestehen Fördermöglichkeiten. Jetzt können die Kommunen Anträge stellen und ihre Radverkehrs- und Brückeninfrastruktur verbessern.“
Das Förderangebot richtet sich an alle kommunalen Baulastträger des Landes Brandenburg.
(Quelle: MIL. 06.08.2020)