Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt das Bundesumweltministerium (BMU) das Klimaschutzengagement in Städten, Gemeinden und Landkreisen bereits seit 2008. Ab 1. Januar 2020 sollen Kommunen und kommunale Akteur_innen noch mehr Spielraum haben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen: Künftig können Sie das ganze Jahr über Fördergelder über die Kommunalrichtlinie beantragen. Auch die Höhe der Mindestzuwendung für Radverkehrsprojekte wird herabgesetzt, sodass auch kleinere Projekte wie die Installation von Fahrradbügeln vor einem Rathaus, einer Sportstätte oder einer Hochschule für eine Förderung in Frage kommen.

Das ändert sich zum 1. Januar 2020:

Förderanträge können das ganze Jahr über beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs beträgt nur noch 5.000 Euro. Die Höchstzuwendungsbeträge entfallen für Mobilitätsstationen, Vorhaben zur Verbesserung des Radverkehrs sowie Maßnahmen zur Deponiegasfassung und in-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien. Im Rahmen der Fokusberatung können neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.

Ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 können wieder Projektskizzen für den Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte eingereicht werden – die Frist endet am 31.März 2020.

Beratungsangebot des SK:KK unter https://klimaschutz.de:8080/service/das-beratungsangebot-des-skkk

Quelle und Beitragsbild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit