Das Förderprogramm „Abbiegeassistent“ unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3.500 kg zGG und Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz mit Abbiegeassistenzsystemen. Hierdurch können schwere Unfälle mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden vermieden werden. Zuwendungsberechtigt laut Richtlinie AAS sind „Eigentümer und Halter“ „Leasingnehmer und Mieter“ von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Wegen des anhaltenden Erfolges des Förderprogramms wird die Antragsfrist in diesem Jahr bis zum 28. November 2025 verlängert. Förderanträge für die Ausrüstung mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin auch weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes gestellt werden. Näheres finden Sie hier: Startseite – Antragsportal des BMV https://antrag.gbbmdv.bund.de/.

 

Darstellung: Continental AG

Beitragsbild: Bundesministerium für Verkehr