Land

Pilotprojekt „Modulares Fahrradparken“

 

Im Rahmen des Pilotprojekts „Modulares Fahrradparken“ sollen unter der neuen Wort-Bild-Marke „Radpark“ Fahrradparkanlagen an zentralen Punkten des ÖPNV in modularer, nachhaltiger Holzbauweise errichtet werden. Dabei wird ein Planungs- und Gestaltungskonzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) umgesetzt. Ziel ist es, durch die modulare Bauweise Planungs- und Herstellungskosten zu senken und eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Die Vernetzungsstelle Bike+Ride des VBB übernimmt die Betreuung des Projektes. Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt aus dem Programm ÖPNV-Invest des Landes Brandenburg und aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ des Bundes in Co-Finanzierung durch Landesmittel. Das Land Berlin unterstützt das Pilotprojekt ebenfalls. Bewilligungsbehörde für die Vorhaben im Land Brandenburg ist das Landesamt für Bauen und Verkehr.

Interessant zu wissen: 13 der 14 Projektstandorte befinden sich in Mitgliedskommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) der AGFK Brandenburg!

Der VBB stellt Informationen zu den einzelnen Pilotprojekten als Download zur Verfügung: VBB_Radpark_DIN_A3_231128-komprimiert.

 

Foto: Modelle von RadPark-Anlagen (Quelle: MIL)

 

 

Das Land Brandenburg unterstützt inhaltlich und finanziell die AGFK-Seminarreihe „Gestaltung des Radverkehrs auf kommunaler Ebene“

 

Zweitägiges Seminar am 05. – 06. Dezember 2022

 

Die AGFK BB führte an den Tagen 05. und 06. Dezember 2022 ein weiteres Seminar der Reihe „Gestaltung des Radverkehrs auf kommunaler Ebene“ durch. Kooperationspartnerinnen auch hier wieder die Heimvolkshochschule Seddiner See (HVHS) und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Die beiden ersten Seminare dieser Reihe wurden in den Monaten August 2021 und April 2022 durchgeführt und vermittelten den Teilnehmenden grundlegendes theoretisches sowie praktisches Wissen zum Thema Radverkehr auf kommunaler Ebene.

Dieses Seminar mit dem Titel „Gestaltungsmöglichkeiten auf dem Weg zum Radverkehr der Zukunft“ richtete sich insbesondere an fortgeschrittene Radverkehrsbeauftragte der Kommunen. Unter den 16 Teilnehmenden konnten auch Vertreter*Innen weiterer Landkreise und Kommunen begrüßt werden, die bisher nicht Mitglied der AGFK BB sind, sich indes für eine Mitgliedschaft interessieren.

Zunehmend kritische globale, regionale und privaträumliche Rahmenbedingungen werden von vielen Bürger*innen als belastend und besorgniserregend empfunden. Die aktuell starke Entwicklung des Radverkehrs kann hingegen als lobenswert konstatiert werden. Der wachsende Anteil an Gesamtverkehrsleistung und Modal Split ist zu begrüßen. In welchem Maße und in welcher Form wird sich diese Entwicklung fortsetzen? Wie könnte der uns umgebene Verkehr und hier insbesondere der Verkehr mit konventionellen Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes in (naher) Zukunft aussehen? Zukunftsforscher, Stadtentwickler und Mobilitätsexperten präsentierten und diskutierten ihre Ideen. Zudem wurden Referent*innen des MIL sowie erfahrende Radverkehrsplaner der Kommunen einbezogen, um mit den Teilnehmer*innen Lösungswege zu entwickeln und mit regionalen, nationalen und internationalen Praxisbeispielen zu untersetzen. In einem abschließendem Workshop filterten die Teilnehmenden die für sie wichtigsten Handlungsfelder heraus. Diese Empfehlungen können nun von der AGFK BB diskutiert, als maßgebend eingeordnet und entsprechend umgesetzt werden.

 

Fotos: Torsten Wolter (AGFK BB)

 

 

Dreitägiges Seminar am 04. – 06. April 2022

 

Der Erfolg des ersten Seminars veranlasste die Veranstalter zur Planung und Durchführung eines zweiten Seminars im April 2022. Nachfolgend einige Bildimpressionen dieses Seminars mit 15 Teilnehmern und zahlreichen Referenten.

 

Fotos: Martin Heiland, Julius Schütz (AGFK BB)

 

Hier können Sie die Präsentationen der Referent*innen sowie Umfrageergebnisse sehen:

01_Präsentation_NUDAFA

02_Umfrageergebnisse_Nudafa-Workshop+Difu-Umfrage

03_Präsentation_ADFC Brandenburg_Leitfaden RVK

04_Präsentation_RAD.SH_Öffentlichkeitsarbeit

05_Präsentation_MIL_Fördermöglichkeiten

06_Präsentation_MIL_Radverkehr und Strategie

07_Präsentation_Radinitiative Michendorf

08_Präsentation_IPG_Wurzelschutz

 

 

Dreitägiges Seminar am 16. – 18. August 2021

 

Dieses Seminar wurde in der Heimvolkshochschule am Seddiner See durchgeführt. Während der drei Tage erhielten die 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Vielzahl an thematischen Inputs wie z. B. zu den Grundlagen des Radverkehrs, zu rechtlichen Begriffen, welche Fördermöglichkeiten in Brandenburg vorhanden sind und was eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit ausmacht. Zudem wurden Workshops zum Thema der öffentlichen Beteiligung sowie der Radverkehrsplanung angeboten. Während der Kaffee- und Essenspausen bot sich die Möglichkeit sich untereinander und mit den Expert*innen fachlich auszutauschen. Als Abschluss der Veranstaltung wurde eine gemeinsame Fahrradtour durch die Gemeinde Michendorf mit ihren Ortsteilen unternommen. Hier konnten die vermittelten Kenntnisse anhand der Praxisbeispiele veranschaulicht und diskutiert werden.

Das Seminar wurde von der AGFK Brandenburg in Kooperation mit der Heimvolkshochschule am Seddiner See, dem ADFC Brandenburg und der Radinitiative Michendorf organisiert. Teilgenommen haben Mitarbeitende aus kommunalen Gebietskörperschaften, Landesbehörden sowie Radinitiativen.

 

Hier können Sie die Referate einsehen:

01_AFGK_Brandenburg – Martin Heiland

02_Die 4 Säulen des Radverkehrs – Martin Heiland

03_Radverkehrssicherheit – Norman Niehoff

04_Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation – Isabell Eberlein

05_Erstellung von Ausschreibungstexten – Christian Wessel

06_Informationen zur StVO – Martin Heiland

07_Fördermöglichkeiten_Radverkehrsinfrastruktur – Thomas Tamm-Blechschmidt

08_Wie kann Radverkehr attraktiver und sicherer werden – Torsten Wolter

09_Radverkehr in ländlichen Räumen – Caroline Huth u. Simon Metzler

10_Radinitiative Michendorf – Hartwig Paulsen

 

Foto: Torsten Wolter (AGFK BB)

 

MIL fördert Abbiegeassistenzsysteme für mehr Verkehrssicherheit

 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung fördert mit einer neuen Richtlinie ab sofort die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen wie LKW und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Die Technik kann nachweislich schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen verhindern und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Unsere Straßen sollen noch sicherer werden. Dafür leisten technische Lösungen wie der Abbiegeassistent einen wichtigen Beitrag. Mit unserer neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wollen wir Gewerbetreibenden und freiberuflich, gemeinnützig oder im öffentlich-rechtlichen Bereich Tätigen einen finanziellen Anreiz geben, ihre Fahrzeuge entsprechend nachrüsten zu lassen. So kann das Unfallrisiko für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechtsabbiegende LKW und Busse deutlich minimiert werden.“

Abbiegeassistenzsysteme unterstützen Fahrzeugführerinnen und -führer, indem sie per akustischem oder optischem Signal vor einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden warnen. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen im Land Brandenburg (Rili AASBbg) fördert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die freiwillige Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit dieser Technik. Dafür stehen in 2021 rund 250.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Die Förderung umfasst die Kosten für bauartgenehmigte und in Deutschland zugelassene Abbiegeassistenzsysteme sowie deren Einbaukosten und notwendige Anwenderschulungen.

Zuwendungsfähige Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Die Fahrzeuge müssen im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit betrieben werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten sowie maximal 1.500 Euro netto je Einzelmaßnahme. Pro Zuwendungsempfänger können maximal drei Einzelmaßnahmen pro Jahr gefördert werden. Das Förderprogramm soll nach Ablauf der Geltungsdauer der Richtlinie evaluiert werden.

Förderanträge können ab sofort bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), eingereicht werden. Weitere Informationen zur neuen Richtlinie sind auf den Internetseiten des LBV zu finden: https://lbv.brandenburg.de/5338.htm

 

MIL investiert im Jahr 2021 ca. 375 Millionen Euro in den Ausbau von Straßen und Radwegen

 

Von Ortsdurchfahrten wie in Bad Freienwalde (Märkisch Oderland), Gumtow (Prignitz) oder Bestensee (Dahme Spreewald) bis hin zum Radweg zwischen Wiesenburg und Reetzerhütten (Potsdam Mittelmark) und dem 8-streifigen Ausbau der Autobahn A 10 zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal – all diese Straßenbauprojekte wurden im Jahr 2020 vollendet. In 2021 investiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung rund 375 Millionen Euro in die Verbesserung in die Straßeninfrastruktur im Land. Das sind 33 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

„Brandenburg ist ein Flächenland. Um die Mobilität in allen Landesteilen zu sichern, brauchen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft ein leistungsfähiges Straßen- und Radewegenetz. Das Auto bleibt gerade im ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der Mobilitätskette. Wir sanieren deshalb verstärkt weitere Ortsdurchfahrten, um die Verkehrssicherheit sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Darüber hinaus steht der Erhalt von Brandenburgs Brücken im Fokus unserer Arbeit. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes wollen wir zudem den Radverkehr stärken und die entsprechende Infrastruktur durch den Neubau und die Instandsetzung der straßenbegleitenden Radwege erweitern. Eine besondere Herausforderung bildet außerdem die straßenverkehrliche Erschließung des Umfeldes der Tesla-Gigafactory in der Region Grünheide“, sagte Verkehrsminister Guido Beermann anlässlich einer digitalen Pressekonferenz zum Thema Straßenbau in Brandenburg.

Der Minister betonte darüber hinaus, dass die deutlichen Baupreissteigerungen und die höheren Anforderungen an die Straßenausstattung zunehmend mehr Investitionsmittel für den Bau und die Erhaltung der Straßen erfordern. Gerade auch angesichts der aufwendigen und längerfristigen Planungs- und Genehmigungsverfahren sei eine verlässliche mittelfristige Finanzplanung unerlässlich.

Bilanz 2020

Im letzten Jahr flossen 405 Millionen Euro an Bundesmitteln zum Erhalt und Ausbau von Straßen in das Land Brandenburg. Davon gingen 276 Millionen Euro an Vorhaben an Bundesautobahnen und 129 Millionen Euro in Projekte an Bundesstraßen. Das größte mit diesen Mitteln fertiggestellte Projekt ist der Ausbau der A 10 Südring. Hier stehen nunmehr auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahndreieck Nuthetal und dem Autobahndreieck Potsdam 8 durchgehende Fahrstreifen zur Verfügung. Auch die südliche Tank- und Rastanlage Michendorf wurde erweitert und umfassend erneuert. Das Land Brandenburg hatte171 Millionen Euro für die Landesstraßen zur Verfügung gestellt. Weitere 42 Millionen Euro flossen in die Förderung des kommunalen Straßenbaus.

Straßenbudget 2021: Mehr Geld für Bundes- und Landesstraßen

Im Jahr 2021 ist die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen an Die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Für die Bundesstraßen stellt der Bund dem Land Brandenburg in diesem Jahr 140 Millionen Euro zur Verfügung und damit 11 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Brandenburg investiert aber auch weiter in seine Landesstraßen. Mit insgesamt 181 Millionen Euro für Planung, Bau und Unterhaltung wurde das Budget für die Landesstraßen in diesem Jahr um 10 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2020 aufgestockt.

Das Gesamtbudget des Landes Brandenburg liegt damit im Jahr 2021 bei 375 Millionen Euro. Diese werden für die Planung, Investitionen und den Straßenbetrieb an Bundesstraßen und Landesstraßen und für die Förderung kommunaler Straßen eingesetzt.

Ausblick auf 2021: Diese Projekte gehen an den Start

In diesem Jahr sollen 113 Projekte umgesetzt werden. Darunter befinden sich 66 Maßnahmen an Bundesstraßen und 47 an Landesstraßen. Dazu gehören viele neue Vorhaben ebenso wie Projekte, die bereits in den vergangenen Jahren gestartet wurden.

Beispielprojekte, die 2021 bereits begonnen wurden:

  • B 97 – Ortsumgehung Cottbus: Anfang 2021 wurde der 2. Bauabschnitt für die weitere Komplettierung des Bundesstraßennetzes östlich von Cottbus als Teil der Oder-Lausitz-Straße gestartet. Geplant ist unter anderem auch eine Anschlussstelle an der Autobahn A 15.
  • B 102 – Ortsumgehung Schmerzke: Das Vorhaben soll mit einer Länge von 2,6 km die Anbindung des Ortszentrums Brandenburg an der Havel an die A2 weiter verbessern. Die Kosten liegen bei rund 12 Millionen Euro.

Außerdem starten dieses Jahr beispielsweise Erhaltungsmaßnahmen an folgenden Straßen:

  • Im Zuge der B 87: Im Bereich der Ortsumgehung Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald)
  • Im Zuge der B 1: Im Bereich der Ortsumgehung Seelow (Landkreis Märkisch-Oderland) sowie
  • Im Zuge der B 101: Im Bereich der Ortsumgehung Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe-Elster).

Ein wichtiger Bestandteil des Straßennetzes und dessen Verfügbarkeit ist die Erhaltung beziehungsweise die Erneuerung von Bauwerken. Hier sind in diesem Jahr 16 Maßnahmen an Brücken vorgesehen, beispielsweise

  • die B1 mit dem Abriss und der Planung des Neubaus der Brücke Altstädter Bahnhof in der Stadt Brandenburg an der Havel.
  • die L 40 mit der Erneuerung der Hochstraßenbrücke in Potsdam im Zuge der Nuthestraße.
  • die B 87 mit der Brücke über den Umflutkanal in Lübben (Landkreis Dahme-Spree).

Mehr Förderung für den kommunalen Straßenbau

Neben dem Budget von 321 Millionen Euro für Bundes- und Landesstraßen stehen 2021 Fördermittel in Höhe von 54 Millionen Euro für Ausbauvorhaben von den Kommunen bereit. Das sind 12 Millionen Euro mehr als im Vorjahr (2020: 42 Millionen Euro). Mit dem Geld werden verkehrswichtige Vorhaben unterstützt, beispielsweise der Bau von kommunalen Rad- und Gehwegen, Sanierungen an Kreis- und Gemeindestraßen und an Brückenbauwerken. Möglich ist auch, kommunale Kostenanteile für die Beseitigung von Bahnübergängen zu übernehmen.

Sanierung und Neubau von Radwegen

Für mehr Mobilität vor dem Hintergrund des Klimaschutzes soll auch der Radverkehr vorangebracht werden. Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und wird vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung konsequent umgesetzt. Über die verschiedenen Programme stehen 2021 insgesamt rund 30 Millionen Euro für den Bereich Radverkehr zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon sind in diesem Jahr für Investitionen in Radwege an Bundes- und Landesstraßen 20 Millionen Euro eingeplant. Dabei spielen neben dem Neubau die Sanierung und Erhaltung des rund 2000 km langen Bestandnetzes an Radwegen sowie der Lückenschluss eine hervorgehobene Rolle.

Insgesamt werden in diesem Jahr 20 Baumaßnahmen mit 190 km Radwegen an Bundes- und Landesstraßen weitergeführt, fertiggestellt oder baulich begonnen. Darunter befinden sich 12 Baumaßnahmen an Bundesstraßen und 8 an Landesstraßen, beispielsweise

  • die B 5 zwischen Kyritz Flugplatz und Ortseingang Kyritz (Landkreis Ostprignitz-Ruppin),
  • die B 168 von der Ortsumgehung Beeskow bis Groß Rietz (Landkreis Oder-Spree),
  • die L 25 Prenzlau – Mühlhof – Güstow (Landkreis Uckermark) oder
  • die L 77 Radweg zwischen Saarmund und Philippsthal (Landkreis Potsdam-Mittelmark).

Das Land unterstützt auch die Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radverkehrsinfrastrukturen. So sollen Radwege über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinausgehen und zusammen mit den weiteren Ausbaumaßnahmen ein umfassendes Radwegenetz geschaffen werden. Zudem profitieren vorrangig die Städte und Gemeinden vom neuen Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, in dem jährlich nochmals Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro für den Radverkehr vorgesehen sind.

2021 startet außerdem die Überarbeitung der Mobilitäts- und der Radverkehrsstrategie. Darüber hinaus wird derzeit eine Potenzialanalyse von Radschnellverbindungen durchgeführt.

Das Brandenburgische Straßennetz besteht aus:

  • 806 km an Bundesautobahnen
  • 2.740 km an Bundesstraßen
  • 5.680 km an Landesstraßen
  • 2.082 km Radwege gesamt, davon
    • 1.000 km an Bundesstraßen und
    • 1.082 km an Landesstraßen.

Die Pressemappe mit einer Gesamtübersicht sowie der Karte mit allen Bauvorhaben 2021 und der Präsentation finden Sie hier:

Baumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen im Jahr 2021

Baumaßnahmen 2021 Karte

Präsentation PK Bilanz Straßenbau 2021

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (März 2021)

 

Bedarfslisten für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg

 

Die konzeptionelle Grundlage für den Bedarfsnachweis von Außerortsradwegen und für die entsprechende Festlegung der Dringlichkeiten des Radwegeneubaus war ein Bewertungsverfahren aus dem Jahr 2000.

Die allgemeinen infrastrukturellen und verkehrlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren auch im Land Brandenburg stark verändert. Der Bau neuer Radwege wird immer mehr nachgefragt. Deshalb die Straßenbauverwaltung die Bedarfslisten für Außerortsradwege aus dem Jahr 2006 überprüft und nach einer mit den Landkreisen abgestimmten neuen und vereinfachten Methodik fortgeschrieben. Dabei wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Schulwegsicherung
  • Lückenschluss zur Unterstützung von Mobilitätsketten (z.B Nutzung von Rad vom Startpunkt zur Bahn-Rad zum Zielort)
  • Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen
  • Anbindung an Bahnhöfe
  • Lückenschluss touristischer Radfernrouten
  • Verkehrsbelastung über 2.500 Kfz/24 h

Die Einordnung der Radwegebaumaßnahmen in die Bedarfslisten erfolgte nach folgenden Kategorien:

  • indisponible Maßnahmen (in Planung und Umsetzung befindliche Maßnahmen)
  • vordringlicher Bedarf
  • weiterer Bedarf

Die Bedarfslisten für Außerortsradwege dienen dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) als Arbeitsgrundlage für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen. Die Planung der Vorhaben erfolgt grundsätzlich entsprechend dem ermittelten Bedarf. Die Umsetzung ist dann davon abhängig, ob das Baurecht vorliegt und der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Nach jeweils 5 Jahren werden die Bedarfslisten durch den LS überprüft und bei relevanten Änderungen der Rahmenbedingungen an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Die Bedarfslisten für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg sowie die entsprechende Methodik sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Downloads:

 

Bedarfslisten für die Erhaltung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg

 

Wichtiger Bestandteil eines landesweiten Verkehrsnetzes sind die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Jeder Verkehrsweg kann aufgrund des Gebrauchs und der Witterungseinflüsse nur über eine bestimmte Zeitdauer uneingeschränkt genutzt werden und bedarf dann einer Instandsetzung oder Erneuerung (Erhaltung). Der wirtschaftliche Umgang mit der Infrastruktur erfordert analog zu den Fahrbahnbefestigungen und Brücken auch bei den Radwegen die Planung und Durchführung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die bauliche Substanz zu erhalten.

Hierzu wurde im Jahr 2014 in Brandenburg eine Zustandserfassung und -bewertung von Radwegen an Bundesstraßen mit dem Messfahrrad als Pilotprojekt durchgeführt. 2016 und 2017 wurde der Zustand von Radwegen an Landesstraßen erfasst. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung bereits durchgeführter Maßnahmen wurden die Erhaltungsbedarfslisten für Radwege an Bundesstraßen und Landesstraßen in Brandenburg erstellt.

Die Bedarfslisten enthalten ausschließlich Maßnahmen, die an den Radwegen im Zuge der Freien Strecke (FS) erforderlich werden. In der Erhaltungsplanung für die Radwege werden nur Erhaltungsabschnitte berücksichtigt, die sich auf gebaute Radwege beziehen.

Maßnahmen an Radwegen im Zuge von

  • Bahnübergängen,
  • Verkehrsinseln,
  • abmarkierten Radfahrstreifen auf Fahrbahnen,
  • Radwegquerungen von Fahrbahnen bzw. verbindende Radwegverläufe auf Fahrbahnen und
  • Brücken

werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Baumvorhaben an diesen Anlagen durchgeführt.

In die Erhaltungsbedarfsliste wurden Abschnitte mit einer Mindestlänge von 200 m aufgenommen, die einen großen Anteil schlechte und sehr schlechte Bereiche aufweisen.

Die Bedarfslisten für die Erhaltung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.

Downloads:

 

Radwege – Radweg in Bad Belzig

Quelle: Landesbetrieb für Straßenwesen